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Spuren auf dem Albuch

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Spätmittelalter

 

Cantico del Sole

 

Höchster, allmächtiger, guter Herr,

Dein sind das Lob, der Ruhm, die Ehr und aller Segen.

Dir gehören sie, Höchster, allein.

Kein Mensch ist wert, Dich zu nennen.

Gelobt seist Du, mein Herr, samt all Deinen Kindern

Und der Schwester Sonne besonders,

denn am Tage zündst Du für uns sie an!

Schön ist sie und strahlt in großem Glanze.

Von Dir, o Höchster, bringt sie Kunde.

Gelobt seist Du, mein Herr, für Bruder Wind

und Luft und Wolken, freundliches und jedes Wetter!

Mit ihnen hegst Du Deine Kinder.

Gelobt seist Du, mein Herr, um Wassers Willen!

Das ist so nützlich, schmiegsam, keusch.

Gelobt seist Du, mein Herr, für Bruder Feuer!

Die Nacht erhellst Du uns mit ihm

Und schön ist er und munter und gewaltig und stark.

Gelobt seist Du mein Herr, für unsere Mutter Erde!

Die hegt und trägt uns,

Und vielerlei Frucht und farbige Blumen treibt sie und Gras.

Gelobt seist Du, mein Herr, für alle, die verzeihen

Und Krankheit dulden und Mühsal Dir zulieb!

Selig, wer es in Frieden erduldet,

Denn von Dir, Höchster, wird er gekrönt.

Gelobt seist Du, mein Herr, für unsern Bruder, den fleischlichen Tod,

Dem kann kein lebender Mensch entgehen;

Weh denen, die in Todsünden sterben!

Doch selig, wen Du hältst in Deinem heiligen Willen,

Ihm tut der zweite Tod kein Leid.

Lobet und preiset meinen Herrn und danket ihm

Und dient ihm in herzlicher Demut.

(Sonnengesang des Franziskus von Assisi (1181-1226), übertragen von Karl Vossler)

 

1284 wird in Venedig der Zecchino, der sog. Dukat, ein Goldstück (3,49 g, 0,986 fein) geprägt, der vom Wert her dem Gulden entspricht. Der Dukat ist eine der stabilsten Münzen über Jahrhunderte. Die Reinheit des Metalls, das Gewicht und die Prägung blieben gleich. Der Name Dukat leitet sich von der Umschrift der venezianischen Münze ab: Sit tibi Christe datus quem tu regis iste d u c a t u s (dieses Herzogtum, das Du regierst, sei Dir, Christe, geweiht).

Die kriegsbedingte Verschuldung des Ulrich II. von Helfenstein führt dazu, dass Ulrich III. im Dienste König Albrechts I. (Sohn des Habsburgers Rudolf I.) 1295 am Feldzug nach Thüringen teilnimmt, wofür der König Ulrichs Gläubiger zufriedenstellt.

Die Helfensteiner sind bei den Rittern von Rechberg mit 800 Mark Silber verschuldet (1 Mark = 233,856 g Silber, 800 Mark = 187,085 kg Silber). Auch deshalb ist dann Graf Ulrich gezwungen, Herwartstein zu verkaufen

König Albrecht kauft die Burg Herwartstein (1302) mit den dazugehörigen Wäldern, Wiesen, Weiden und Feldern, mit Bännen, Gerichtsbarkeit und allen sonstigen Rechten, auch Springen, mit dem Patronatsrecht der Kirche und die Weiler und Burgen ... Spicht , Weikersberg, Utzmannsweiler, Hermannsweiler, Bibersohl, ... Itzelberg, Zahnberg und außerdem die Vogtei des Klösterleins (Chorherrenstift) zu Steinheim mit all seinen Besitzungen und Rechten. Dies kauft König Albrecht nicht als König - er betrachtete wohl Herwartstein ohnehin als Reichseigentum - sondern als Privatperson, um frei darüber verfügen zu können. Dagegen verpfändet König Albrecht I. die Burg Hellenstein mit der Stadt und dem Dorf Heidenheim an Herzog Albrecht von Rechberg, Verwalter der Reichsvogtei im Unterland.

Graf Ulrich soll die Güter dem Abt des Zisterzienserklosters in Salem übertragen, der den Plan des Königs auszuführen und die neue Abtei damit auszustatten hat. Salem am Bodensee wird dadurch Mutterkloster von Königsbronn.

Graf Ulrich III behält sich seine Dienstleute sowie das Jagdrecht vor, doch soll auf den genannten Gütern nicht mehr gejagt werden.

 

Die Zisterzienser

Am 21. März 1098 lässt sich Robert von Molesme, bis dahin Prior eines Benediktinerklosters, mit 21 Gefährten an einem unwirtlichen Flecken, nahe Dijon, in Citeaux nieder. Er gründet einen neuen Orden. Zu den Regeln des rasch von Rom anerkannten Ordens gehören die Verpflichtung zu Armut, Ehelosigkeit, Gehorsam, körperlicher Arbeit sowie Gründung neuer Klöster in abgelegenen Gegenden. Der Name Zisterzienser leitet sich ab von dem Mutterort Citeaux.

Die Zisterzienser leisten Pionierarbeit bei der Kultivierung des Landes, betreiben Fischzucht und errichten Mühlen, Schmieden sowie Brauereien.

Anfang des 14. Jahrhunderts bestehen bereits 700 Klöster.

Die Hauptklöster der "weißen Mönche" sind in Süddeutschland Maulbronn (1139), Salem (1139), Herrenalb (1149), Schöntal (1157) und Bebenhausen (1190).

Königsbronn ist das letzte in Schwaben gegründete Kloster des Zisterzienserordens, der die Regel des heiligen Benedikt (siehe Benedikt 529 n. Chr.) in der strengsten Form wieder aufnimmt und die Rückkehr zur Einfachheit und Armut des ursprünglichen Klosterlebens erstrebt . Die Stiftungsurkunde des Königs Albrecht I. von Habsburg datiert vom 1. Mai 1302. Das Kloster Königsbronn kann sich jedoch auf die alte Tradition des Augustiner-Chorherrenstifts Steinheim (1190) berufen, das Bestandteil der königsbronner Klostergründung ist.

Im Jahre 1303 wird der Abt von Salem von König Albrecht I. beauftragt, unterhalb der Burg Herwartstein das Zisterziensterkloster einzurichten. Es erscheint 1308 erstmals unter dem Namen Königsbronn.

1310 wird mit dem Bau des Klosters Königsbronn begonnen, nachdem Streitigkeiten zwischen der Witwe des Königs, dem Salemer Abt und Graf Ulrich beigelegt sind.

1325 sind die Arbeiten am Kloster noch nicht abgeschlossen.

Noch im 14. Jahrhundert sitzen in den Niederadel abgesunkene "von Böbingen" auf Michelstein.

1343 ist die Burg Michelstein Eigenbesitz des Grafen von Oettingen, der sie dem Hochstift Würzburg zu Lehen aufträgt.

Aus der Leinenweberordnung Ulms aus dem Jahr 1346 geht hervor, dass außer Ulmer Bürgern auch Fremde - Heidenheimer Weber - ungebleichte Leinwand in Ulm beschauen ließen. In der Herrschaft Heidenheim wird schon sehr früh in größerem Umfang Flachs angebaut. Durch Riffeln, Rotten, Trocknen, Brechen, Schwingen und Hecheln werden die Fasern aus dem Flachsstängel gewonnen und mit Hilfe der Kunkel und des Spinnrades von Alt und Jung, beiderlei Geschlechts, zu Garn versponnen. Aus dem Abfall beim hecheln , dem sogenannten Werg, fertigt man Rupfentuche, Sackleinen u.a.. Den in der Herrschaft Heidenheim angepflanzten Hanf verarbeitet man zu Seilen, auch zu Fangseilen für die Jagd und zu Peitschenschnüren. In Heidenheim und in den Landgemeinden fabrizieren die Weber zuerst gewöhnliche Leinwand, die man Golschen nennt und die teils gebleicht, teils in verschiedenen Feinheiten, teils gefärbt in den Handel kommen. Eine Verbesserung des Leinengarnes erfolgt durch das Sieden desselben. Aus Heidenheim kommt gesottenes Garn schon im 15. Jahrhundert auf die Ulmer Schau. Die Heidenheimer Leinwand geht (im 16. Jhdt.) über Ulm nach Venedig, Genua, Lyon, Antwerpen und Spanien. Auf den Messen in Nördlingen, Augsburg, Nürnberg und Frankfurt a. M. wird Heidenheimer Leinwand verkauft.

1346 bis 1351 wütet die Pest, sie rafft 1/4 der Bevölkerung Europas dahin. Die furchtbare indische Pest verheert, ausgehend von Südfrankreich, den ganzen Kontinent. (siehe auch Abt. Wendelin 1015)

1353 verpfändet König Karl IV. von Luxemburg (1346-1378), einer der bedeutendsten Könige und Kaiser, (er macht Prag zu seiner Hauptstadt und gründet dort die erste deutsche Universität) den Grafen Ulrich d.Ä. und Ulrich d.J. von Helfenstein, Söhne des Grafen Ulrich IV, die Vogtei des Klosters Königsbronn für 600 Mark Silber (1 Mark = 233,856 g Silber).

1354 bringen die Grafen Ulrich d.Ä., Ulrich d.J. und Johannes von Helfenstein, die Orte Irmannsweiler mit Rechenwasser, Rechenzell, Fachensohl und Mackmannsweiler auf dem Albuch an sich. Diese Stiftungsgüter des Klosters Anhausen waren als Pfand an Diemar von Essingen gelangt und Ulrichs d.Ä. Gemahlin Maria löst die Pfandschaft 1354 ein und behält sie zunächst als Eigenbesitz.

1356 wird die Grafschaft Helfenstein geteilt: Graf Ulrich d.Ä. erhält Geislingen .... und die Burg Helfenstein. Der Anteil des Ulrich d.J. umfasst ...Hellenstein mit Heidenheim, Anhausen, Herbrechtingen und Königsbronn.

Die Westgrenze der neuen Herrschaft Brenztal bestimmt die Linie Gerstetten - Heuchstetten - Söhnstetten - Hof Hohenberg - Irmannsweiler (Yrmelboltzweiler).

Der Wildbann wird geteilt entlang der Linie Bargauer Steige - Zang - Heidenheim - entlang der Brenz bis zur Mündung in die Donau. Der östliche Teil gehört zur Herrschaft Brenztal, der westliche Teil zur Herrschaft Helfenstein.

Der Vertrag bestimmt, dass die in jedem der beiden Teile sitzenden Leute, gleichgültig, ob sie zu Klöstern, Kirchen oder Altären gehörten, ob eigen oder Lehen, künftig bei diesem Teile bleiben sollen.

Alle Zölle und Geleite in der gesamten Herrschaft sollen gemeinsam bleiben. Auch alle Mannslehen sollen gemeinsam verliehen werden.

Ab diesem Vertragsdatum (1356) gibt es eine eigene "Herrschaft das Brenztal".

Heidenheim verdankt dem Grafen Ulrich d.J. seinen Aufstieg zur Stadt. Am 16. August 1356 erlangt Graf Ulrich in Prag von Kaiser Karl das Privileg, aus seinem Dorf zu Heidenheim einen Markt zu machen. Damit ist die Erhebung zur Stadt verbunden.

Er und seine Nachfolger wohnen ab 1378 auf der Feste Heidenheim. Dort aber, am Fuße des Hellensteins, unabhängig vom Dorfe Heidenheim, das draußen an der Brenz am Fuße des heutigen Totenbergs liegt, entwickelt sich im Laufe der Zeit eine kleine gewerbliche Siedlung. In ihren Anfängen geht sie wohl schon auf die frühen Herren von Hellenstein zurück, die hier die zur Burg gehörigen Knechte und das Gesinde ansiedelten, da das Dorf Heidenheim zu weit abgelegen war. Diese Siedlung hat man schon früh in das Verteidigungssystem der Feste mit einbezogen und mit Mauern umgeben. 1333 ist die Rede vom "unteren Tor"

1361 hat das Dorf Springen eine eigene Pfarrei, Marktrecht und ein eigenes Gericht. Springen solle nach Seegarten verlegt werden aber dies gelingt nicht; doch ist dann Springen durch Bauernlegen des Klosters und vielleicht auch durch Seuchen fast ganz verschwunden.

Graf Ulrich d.J. stirbt 1361. Sein Sohn, ebenfalls Ulrich d.J. genannt, wird früh an Anna v. Öttingen verheiratet. Als er volljährig ist, überträgt ihm Karl IV. in Prag das Reichslehen ... die Burg Hellenstein und die Stadt Heidenheim.

Erst unter Kaiser Karl IV. erfolgt der endgültige Ausbau des Klosters Königsbronn. 1366 erlaubt er das in der Gegend vorkommende Bohnerz auszubeuten.

Kurz zuvor, am 14. April 1365 verleiht Kaiser Karl IV. den Helfensteinern das Recht der Erzschürfung. Dieses stellt die Rechtsgrundlage dar für die Errichtung einer Eisenhütte in Heidenheim am "See" (WCM), die für die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts nachweisbar ist.

1368 erwirbt Abt Heinrich des Klosters Königsbronn, von der Propstei Roggenburg, auf dem Albuch den Hof auf dem Hohenberg, den Felgenhof, den Hof Tentzenwiese (bei Bibersohl) und den Berchtenbühl.

Auf dem Hohenberg (Homberg) betreibt das Kloster Königsbronn ohne Zweifel eine Expositur, eine Tochterkirche (Klösterle), die Königsbronn vom Prämonstratenserstift Roggenburg übernommen hat.

ca. 1370 erwirbt das Kloster Königsbronn das Patronatsrecht über die Kirche in Söhnstetten (Martinskirche).

Als Graf Ulrich d.J.(II.) 1375 stirbt, hinterlässt er beträchtliche Schulden. Als Ursache hat man die unglücklichen Ereignisse jener Zeit zu betrachten, insbesondere die Pestepidemie. Güter werden an Albrecht von Rechberg für 8000 Pfund Heller versetzt. Gräfin Anna von Helfenstein hält den Besitz so gut es geht zusammen. Ihr Sohn, Graf Johann, wird 1387 mit dem Reichslehen Hellenstein belehnt.

1378 ist Giengen reichsunmittelbar und damit unabhängig von den Helfensteinern.

Heidenheim wird 1378 Verwaltungsmittelpunkt der "Herrschaft". Die Helfensteiner übersiedeln auf den Hellenstein.

Noch im Jahr 1405 erwirbt Gräfin Anna Güter in Küpfendorf. Sie stirbt 1411.

In vielen Laubwäldern kommt das kleine Immergrün (vinca minor) vor - mutmaßlich keine einheimische Wildpflanze, sondern eine schon vor Zeiten aus Süd(west)europa eingeführte Art, die fallweise auch als Burggartenflüchtling gilt. Unstrittig ist ihre Vorliebe für sehr nährstoffreiche Standorte, so dass sie besonders häufig im Bereich von (ehemaligen) Siedlungen auftritt. Diesen Umstand nützen neuerdings Archäologen: Mit Hilfe von Vinca-Vorkommen spüren sie alte Siedlungswüstungen auf, die längst zu Waldstandorten wurden. Wie F. Hörter vom Eifeler Landschaftsmuseum (Mayen) feststellte, zeigt vinca im Rheinland sehr zuverlässig auch römerzeitliche Siedlungs- und andere Aktionsplätze an. Somit gewinnen spezielle Pflanzen und Bewuchsmerkmale in der Prospektion von Bodendenkmälern zunehmend Bedeutung. (Aus Kosmos 6/95, Seite 8 - Bruno P. Krämer)

In "Die Ostalb erzählt" ist erwähnt:

... in dem jetzt trockenen Busental scheint eine Mühle gestanden zu haben, wie der Name Mühlhalde andeutet.

Waldweide bzw. Waldnutzung durch die Bevölkerung:

Die Bürger von Heidenheim dürfen ihre Trogschweine, die sie zu ihrem Hausgebrauch aufziehen, zur Eckerichzeit auf die Weide in die Wälder treiben, ohne dafür Abgaben zu zahlen. Wenn sie darüber hinaus Schweine mästen, müssen sie das Eckerichgeld geben. Dies sei gem. einer Urkunde von 1426 zufolge schon im 14. Jahrhundert so gewesen.

Seit alters haben die Heidenheim ferner das Recht, im Forst Eicheln und Wildobst (im Aalener Forst: Obst nach St. Margareten) zu lesen, doch nicht zu schütteln oder herunterzuschlagen. Ein Befehl von 1550 schränkt diese Freiheit ein, dass aus jedem Haus, in dem Rauch gehalten wird, nur von zwei Personen und nur an drei Wochentagen gesammelt werden darf und nur in Gemeindewäldern, nicht in Wäldern der Herrschaft. Die Eckerichsgerechtigkeit für Heidenheim gilt auch für die umliegenden Orte ... auf dem Albuch und für die drei Brenztalklöster und deren Untertanen.

Die Schäfer, die im Forst ihren Pferch aufschlagen, sind der Herrschaft jährlich 1 Käs schuldig. Die Köhler müssen sich mit dem Forstmeister über ein Entgelt für die Ausübung ihres Gewerbes einigen.

Zur Ausübung der Aufsicht im Forstbezirk durch die Forstknechte werden in ... Zang, Irmannsweiler .. Forsthäuser unterhalten.

Steinheim ist Hauptort des Kloster-Territoriums. Das mit dem Marktrecht verbundene Halsgericht ist zentrales Gericht der Kloster-Herrschaft. Kaiser Friedrich III. freit 1446 die Klosterleute von fremden Gerichten.

1446 gibt das Kloster Königsbronn bekannt, dass das Steinheimer Halsgericht mit verständigen Leuten aus dem Dorf Westhaim zu besetzen ist.

 

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